Fortbildung
Alle Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Titels sind verpflichtet zur Fortbildung, solange sie in der Schweiz eine ärztliche Tätigkeit ausüben. Die SPHD regelt die Fortbildung im Fachbereich Prävention und Public Health.
Grundlage dafür ist die → Fortbildungsordnung des SIWF.