Fragen & Antworten

Mit welchem Studienabschluss kann ich die Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt in «Prävention und Public Health» anstreben?

Voraussetzung ist, dass Sie Ärztin oder Arzt mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom sind (WBO Art. 23 Abs. 4). Auskünfte zur Anerkennung eines ausländischen Arztdiploms erteilt die Medizinalberufekommission (MEBEKO) des Bundesamts für Gesundheit (BAG).

Wo kann ich die fachspezifische, praktische Weiterbildung in Public Health absolvieren?

Fachspezifische Weiterbildungsjahre für den Facharzttitel «Prävention und Public Health» müssen in der Schweiz an einer vom SIWF anerkannten Weiterbildungsstätte für Prävention und Public Health erfolgen. Einen Überblick über die aktuell anerkannten Weiterbildungsstätten finden Sie auf der Website der SIWF. Wenn Sie Weiterbildungszeit im Ausland absolvieren, obliegt es der SIWF diese anzuerkennen. Wir empfehlen Ihnen, in diesem Fall, wenn möglich die Anerkennung vor Antritt der Stelle prüfen zu lassen.

Meine Arbeitsstelle ist keine anerkannte Weiterbildungsstätte, was kann ich tun?

Ist die Institution an der Sie arbeiten, nicht als Weiterbildungsstätte in «Prävention und Public Health» anerkannt, erfüllt aber die Kriterien gemäss → Weiterbildungsprogramm, kann die Institution einen Antrag auf Anerkennung stellen. Im Falle einer Kategorie A Weiterbildungsstätte ist dieser beim SIWF einzureichen. Wenn es sich um eine Kategorie B Weiterbildungsstätte handelt, nehmen Sie/Ihre Institution bitte direkt mit der SPHD Kontakt auf. Für die Anerkennung ist in beiden Fällen ein Weiterbildungskonzept Bedingung. Alle Informationen zum Anerkennungsverfahren finden sich auf der Webseite der SIWF. Ab dem Moment der Eröffnung des Anerkennungsverfahrens, kann Ihre Weiterbildungszeit rückwirkend anerkannt werden.

Wird meine Weiterbildungszeit anerkannt?

Die Anerkennung von Weiterbildungszeit obliegt der SIWF. Die SIWF und die Titelkommission überprüfen die formellen Anforderungen gemäss den Angaben im Fortbildungsprogramm. Die SPHD kann deswegen zur Anerkennung keine rechtlich bindenden Aussagen machen. Sie können Ihre Anfrage zur Prüfung der Anerkennung Ihrer Weiterbildungszeit direkt über das eLogbuch der FMH stellen.

Welches sind die Zulassungsbedingungen zur Facharztprüfung?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie sich zur Facharztprüfung anmelden können:

1. Eidgenössisches oder vom BAG anerkanntes Arztdiplom
2. Nachweis eines Master of Public Health (MPH) im Umfang von 60 ECTS mit bestandenem Examen an einer anerkannten Weiterbildungsstätte

Bei Antrag auf Anerkennung eines anderen (z.B. ausländischen) Masterstudienabschlusses oder eines PhD oder MD/PhD in Public Health muss der Nachweis von mindestens 2 ECTS Punkten zum Thema "Schweizerisches Gesundheitswesen" erbracht werden. Gegebenenfalls werden zusätzliche Weiterbildungskurse in Public Health eingefordert bzw. sind nachzuweisen.

Verbindliche Aussagen zur Anerkennung und möglichen weiteren Anforderungen sind ausschliesslich über einen Antrag bei der → SIWF Titelkommission möglich.

Wo finde ich sämtliche Informationen zur Facharztprüfung?

Sämtliche Informationen zum Inhalt und Ablauf der Facharztprüfung sowie zum Anmeldeprozedere finden Sie hier:

→ Anmeldung
→ Leitfaden für die Facharztprüfung

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