Die SPHD begrüsst die Forderung des Parlaments an den Bundesrat, E-Zigaretten inskünftig wieder dem Tabaksteuergesetz zu unterstellen (Motion 19.3958). Sie begrüsst des Weiteren den Vorschlag des Bundesrates, inskünftig den Präventionsgedanken in das Tabak-steuergesetz aufzunehmen und das Gefährdungs- bzw. Schadenspotential der E-Zigaretten bei den Steuersätzen zu berücksichtigen.
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